Bürgerschaft

Die Hamburgische Bürgerschaft ist neben dem Senat und dem Verfassungsgericht eines der drei Verfassungsorgane der Freien und Hansestadt Hamburg und das einzige, dessen Vertreter – 121 Abgeordnete – direkt vom Volk gewählt werden. Das bedeutet: In der Bürgerschaft wird die Bevölkerung durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Die wichtigsten Funktionen der Bürgerschaft sind: Gesetzgebung, Kontrolle des Senats und Verabschiedung des Haushalts. Darüber hinaus wählt sie den Ersten Bürgermeister und bestätigt die Senatsmitglieder. Abgeordnete einer Partei oder gleicher politischer Überzeugung schließen sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. In den Fraktionen werden parlamentarische Vorhaben, zum Beispiel Gesetzesinitiativen, beraten. Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft arbeiten in einer Vielzahl Fachausschüssen und alle zwei Wochen im Plenum im Rathaus. Die Plenarsitzungen, die mittwochs ab 13:30 Uhr stattfinden, können hier live mitverfolgt werden. Auch im Nachhinein können Reden und Debatten in der Mediathek angeschaut werden. Die Bürgerschaft berichtet auch auf Social Media über aktuelle Aktivitäten, beispielsweise auf Instagram.

Auszeichnung Udo Lindenbergs mit der Ehrenbürgerwürde am 07.09.2022

Parlamentsdatenbank

In der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft sind unter anderem alle Drucksachen und Protokolle zu finden.

Eingabenausschuss

Der Eingabenausschuss bearbeitet Bitten und Beschwerden über die Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern.
Jede Person kann eine Eingabe machen. Der Ausschuss beschäftigt sich unter anderem mit:

  • Ausländerangelegenheiten
  • Bauangelegenheiten
  • Öffentlichem Dienst (z.B. Personalsachen)
    und vielem mehr.

Über ein Online-Formular kann Kontakt zum EIngabenausschuss aufgenommen werden und die Eingabe gemacht werden.