Transparenz
Eine transparente Darlegung meiner Einnahmen ist mir wichtig, denn Transparenz schafft Vertrauen.
Zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit und zum Ausgleich ihres Verdienstausfalls erhalten die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft für die Ausübung ihres Mandats eine zu versteuernde Entschädigung (Diät) in Höhe von 3555 Euro.Das Entgelt ist steuerpflichtig.
Zusammen mit Dominik Lorenzen bilde ich als Fraktionsvorsitzende eine Doppelspitze. Wir sind Vollzeitpolitiker*innen und erhalten jeweils eine 2,5-fache Diät. Das ergibt sich daraus, dass wir auf eine zusätzliche Vertreter*innenposition im Fraktionsvorstand verzichten.
Im Hamburgischen Abgeordnetengesetz wird die Vergütung der Abgeordneten der Bürgerschaft geregelt.
Neben dem Entgelt stehen mir demgemäß als Abgeordneter folgende Leistungen zu:
– Allgemeine Kostenpauschale: 540 Euro mtl, in unserem Fall 1350 Euro, für zusätzlich anfallende Kosten.
– Bürokostenpauschale: 358 Euro mtl. bei Bürogemeinschaften, die wir als Grüne Fraktion auch gebildet haben.
– Büro- und Ausstattungspauschale einmalig je Wahlperiode: 4500 Euro
– Beschäftigung von Hilfskräften: insgesamt bis zu einem (Fest-)Betrag von 3.289,00 € mtl. Eine faire Bezahlung der Mitarbeiter*innen ist damit möglich.
– Fahrberechtigungausweis für den HVV, 2. Klasse, Ringe A und B
– Sitzungsgeld: 40 € je Sitzung
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert, wenn Gesunde und Gutverdiener*innen ihr angehören, auch wenn sie es auf Grund der Höhe ihres Einkommens nicht müssten. Deshalb bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierfür muss ich den Höchstbetrag meiner gesetzlichen Krankenversicherung, inkl. Pflegeversicherung, von monatlich 977 Euro entrichten. Hierfür erhalte ich einen Zuschuss von 422 Euro.
Von der Diät verzichte ich monatlich auf einen Anteil von 949,- Euro für die Anwartschaft zur Altersversorgung.
Infolge des Verzichts auf einen eigenen Dienstwagen und Fahrer*in erhält die Fraktionsführung Zahlungen, die wir für eine*n Mitarbeiter*in aufbringen. Dafür erhalten wir als geldwertes Äquivalent 50.000 €, wie wir 2016 als Bürgerschaft beschlossen haben.
In hanseatischer Tradition ist Hamburg ein Teilzeitparlament. Das bedeutet: Die Vergütung entspricht keiner Vollzeitstelle und jede*r Abgeordnete kann noch nebenher arbeiten. Dies dient der „Verwurzelung der Abgeordneten in der Berufswelt“. Für die Wahrnehmung des Mandats haben die Abgeordneten einen Rechtsanspruch gegenüber dem*der Arbeitgeber*in auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Aus grüner Sicht wird das Teilzeitparlament den Anforderungen an die Aufgaben von Abgeordneten nicht gerecht. Daher begleiten wir Debatten rund um die Frage, ob die Bürgerschaft ein Vollzeitparlament werden soll, positiv.
Zu den Arbeitsverhältnissen müssen die Abgeordneten Angaben machen, die in den Abgeordnetenprofilen unter https://www.hamburgische-buergerschaft.de/abgeordnetenseite/ veröffentlicht werden.
Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.
Darüber hinaus erhalte ich zurzeit keine weiteren Zahlungen, gehe keiner bezahlten Tätigkeit nach oder erhalte Einnahmen aus Vermietungen etc.
An meine Partei spende ich monatlich. Im Jahr 2020 waren das 7621,63 Euro.
Lobbyismus und politische Vertretung schließen sich aus. Daher veröffentlichen ich und Dominik Lorenzen in einem Pilotprojekt die Termine mit Interessensvertretungen unter www.gruene-hamburg.de/transparenz/ .